Konformitätsbewertungsverfahren für nichtselbsttätige Waagen


Die verschiedenen Verfahren, unter denen der Hersteller wählen kann, sind in der Tabelle beschrieben:

 

Konformitätsbewertungsverfahren Beschreibung Modul (nach 90/384/EWG) Anhang der Verordnung
Bauartprüfung Prüfung eines repräsentativen Baumusters und Zertifizierung der Bauart (Typ) durch eine KBS.
Bauartzulassungszertifikat.
Modul B Anhang 3
Ziff. 1
Konformitätserklärung gestützt auf die Qualitätssicherung für die Produktion Der Hersteller erklärt die Konformität mit der Bauart. Die Erklärung stützt sich auf die Qualitätssicherung für die Produktion. Modul D Anhang 3
Ziff. 2
Prüfung der Produkte Prüfungen durch eine KBS. Konformitätsbescheinigung. Modul F Anhang 3
Ziff. 3
Einzelprüfung Spezifische Anwendung. Untersuchung und Prüfungen durch eine KBS . Konformitätsbescheinigung. Modul G Anhang 3
Ziff. 4

 

Ablauf eines Antrags auf Konformitätsbewertung

 

Ablauf des Kundenauftrags

Verantwortlichkeiten innerhalb der Konformitätsbewertungsstelle 1259

Abteilung Mechanik, Strahlung und Legale Metrologie

Sektion legale metrologie

(Zertifizierungsstelle)

sektion mechanik
 

(Prüfungen und Versuche)

Kontaktpersonen

Jean-Georges Ulrich

(Sektionschef)

Gulian COUVREUR

(Technischer Experte)

Dr. Hans-Peter Vaterlaus

(Leiter Metrologische
Aufsicht und Schweizerischer Eichdienst)

Dr. Peter Fuchs

(Laborleiter Masse und Wiegegeräte)

Dr. Philippe Richard

(Sektionschef)

Auskunftserteilung an Kunden

Allgemeine Auskünfte an den Auftraggeber über den Ablauf des Auftrags und die einzureichende Dokumentation

Technische Ausküfte über die durchzuführenden Prüfungen

Prüfungsantrag

Anlaufstelle bei METAS für den administrativen Ablauf des Verfahrens (Offertanfrage bis Rechnungstellung)

-

Prüfung der Waage

-

Prüfungen, Messprotokolle und Unteraufträge

Konformitätbewertung

Gemeinsame Bewertung der Prüfungsergebnisse

Gemeinsame Bewertung der Prüfungsergebnisse

Bescheinigung der Konformität

Ausstellen der Konformitätsbescheinigung

-

 
Besitzer: ri • Zuletzt geändert am: 03/11/2005 07:07:27

Zeichenregelung für den Marktzutritt von Messinstrumenten unter dem MRA CH-EG (bezeichnete Schweizer KBS für Neues Konzept)

 


 

 

 

Konformitätszeichen für nichtselbsttätige Waagen (Neues Konzept 90/384/EWG)

 

03                     Jahr der Anbringung der Konformitätszeichen

1259             Identifikation der verantwortlichen KBS für nichtselbsttätige Waagen am METAS
(möglich sind die Module F, G oder D)

 

 

Beispiel:

Nichtselbsttätige Waage für die Verwendung im gesetzlich geregelten Bereich