Konformitätsbewertungsverfahren für nichtselbsttätige Waagen
Die verschiedenen Verfahren, unter denen der Hersteller
wählen kann, sind in der Tabelle beschrieben:
Konformitätsbewertungsverfahren | Beschreibung | Modul (nach 90/384/EWG) | Anhang der Verordnung |
Bauartprüfung |
Prüfung eines repräsentativen Baumusters und Zertifizierung der Bauart (Typ)
durch eine KBS. Bauartzulassungszertifikat. |
Modul B | Anhang 3 Ziff. 1 |
Konformitätserklärung gestützt auf die Qualitätssicherung für die Produktion | Der Hersteller erklärt die Konformität mit der Bauart. Die Erklärung stützt sich auf die Qualitätssicherung für die Produktion. | Modul D | Anhang 3 Ziff. 2 |
Prüfung der Produkte | Prüfungen durch eine KBS. Konformitätsbescheinigung. | Modul F | Anhang 3 Ziff. 3 |
Einzelprüfung | Spezifische Anwendung. Untersuchung und Prüfungen durch eine KBS . Konformitätsbescheinigung. | Modul G | Anhang 3 Ziff. 4 |
Ablauf eines Antrags auf Konformitätsbewertung
Ablauf des Kundenauftrags |
Verantwortlichkeiten innerhalb der
Konformitätsbewertungsstelle 1259 Abteilung Mechanik, Strahlung und Legale Metrologie |
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Sektion legale metrologie
(Zertifizierungsstelle) |
sektion mechanik
(Prüfungen und Versuche) |
Kontaktpersonen |
(Sektionschef) |
(Technischer Experte) |
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(Leiter Metrologische |
(Laborleiter Masse und Wiegegeräte) |
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(Sektionschef) |
Auskunftserteilung an Kunden |
Allgemeine Auskünfte an den Auftraggeber
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Technische Ausküfte über die durchzuführenden Prüfungen |
Prüfungsantrag |
Anlaufstelle bei METAS für den administrativen Ablauf des Verfahrens (Offertanfrage bis Rechnungstellung) |
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Prüfung der Waage |
- |
Prüfungen, Messprotokolle und Unteraufträge |
Konformitätbewertung |
Gemeinsame Bewertung der
Prüfungsergebnisse |
Gemeinsame Bewertung der Prüfungsergebnisse |
Bescheinigung der Konformität |
Ausstellen der Konformitätsbescheinigung |
- |
Konformitätszeichen für nichtselbsttätige Waagen (Neues Konzept 90/384/EWG)
03 Jahr der Anbringung der Konformitätszeichen
1259
Identifikation der verantwortlichen KBS für nichtselbsttätige Waagen am
METAS
(möglich sind die Module F, G oder D)
Beispiel:
Nichtselbsttätige Waage für die Verwendung im gesetzlich geregelten Bereich